Zukunft durch gesunde Staatsfinanzen
Wer kennt nicht den Spruch „Ohne Moos nix los“. Beim Land NRW und bei den Kommunen an Rhein und Ruhr ist schon lange nix mehr los. Viele Städte und Gemeinden sind nicht nur pleite, sie sind „überpleite“. Ein Privatbetrieb hätte schon längst Insolvenz anmelden müssen und die Verantwortlichen wären wegen Konkursverschleppung verurteilt worden. Während hier im Westen öffentliche Einrichtungen über kurz oder lang verrotten, müssen diese sich dennoch am Solidarpakt Ost beteiligen. Bislang hat sich noch keiner mit der Frage auseinandergesetzt, wie es dazu kommen konnte, dass in vielen Rathäusern der Karnevalsschlager „Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld“ brutale Wirklichkeit werden konnte.
Die Ursachen der dramatischen Defizite sind alles andere als Misswirtschaften auf lokaler Ebene. Es sind vielfach Bundes- und Landesgesetze, die Wohltaten beinhalten und die Kosten den Kommunen aufs Auge drücken. Diese reichen vielfach bis in die achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts zurück. Erst im Jahre 2004 wurde in der Landesverfassung NRW verankert, dass der, der die Musik bestellt, diese auch bezahlt (Konnexitätsprinzip). Hiernach kann das Land NRW nach Art. 78 (3) und der Bund gemäß Art. 104a Grundgesetz nur dann Aufgaben den Kommunen übertragen, wenn gleichzeitig Regelungen zur Deckung der Kosten getroffen werden.
Allerdings wurde bis heute versäumt, eine Altfallregelung zu treffen. Die ungedeckten Kosten aufgrund von Landes- und Bundesgesetzen haben ihren Niederschlag in der Verschuldung der Kommunen gefunden. Wir REPUBLIKANER sind der Überzeugung, dass es höchste Zeit ist, sich ernsthaft mit einem Solidarpakt III auseinanderzusetzen. Nur die wenigsten wissen, wie hoch der Investitionsbedarf der Kommunen bis zum Jahr 2020 ist. Laut Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 16. 07. 2008 wird der Investitionsbedarf zum Erhalt der kommunalen Infrastruktur bis 2020 auf ca. 704 Milliarden Euro geschätzt. Investitionsschwerpunkt sind hierbei Schulen, Straßen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude. Das entspricht etwa dem Doppelten des Bundeshaushalts.
Bei der Haushaltslage vieler Kommunen können diese Investitionen nur noch bedingt geleistet werden. Ein gigantisches Konjunkturprogramm, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und die Kommunen wieder finanzielle Handlungsspielräume
erhalten. Derzeit sind ca. 90 % der Ausgaben durch Bundes- und Landesgesetze verpflichtend. In NRW betragen die Kassenkredite, die mit dem überzogenen Girokonto einer Privatperson verglichen werden können, 13,7 Mrd. Euro. Das sind ca. 48 % der bundesweit aufgelaufenen Kassenkredite. Die Zinslast der Kommunen in NRW hat astronomische Ausmaße erreicht.
Nur durch einen zügigen Ausgleich der seit Jahren vorfinanzierten Ausgaben durch Bund und Land ist die kommunale Handlungsfähigkeit zu retten. Dies führt zwangsläufig dazu, dass die Verursacher, nämlich der Bund und die jeweiligen Bundesländer, drastische Änderungen in ihrer Ausgabenpolitik vornehmen müssen.
Eine der Säulen des republikanischen Reformpaketes ist die Reform der von den im Bundestag vertretenen Parteien angesehenen heiligen Kuh „Solidarpakt“. Der Solidarpakt ist der Soli, den Städte, Gemeinden und Kreise zahlen müssen, damit
Investitionen in den neuen Bundesländern getätigt werden. Hierzu wurde 1993 der Fonds Deutsche Einheit gegründet. Die fünf neuen Bundesländer und Berlin erhalten aus dem Solidarpakt I für 10 Jahre jährlich 20,6 Milliarden DM (ca. 10,5 Mrd. €).
Der Solidarpakt I trat 1995 in Kraft und lief bis 2004 und wurde durch den Solidarpakt II abgelöst.
Bis 2019 soll dieser laufen und hat ein Gesamtvolumen von 156,5 Milliarden Euro. Aufgrund der dramatischen Verschlechterung der kommunalen Finanzen ist ein Solidarpakt III ins Leben zu rufen. Mit dem Solidarpakt III übernehmen Bund und Land
nach dem Verursacherprinzip anteilig die Schulden der Kommunen, die diesen aufgrund der Umsetzung von Leistungsgesetzen ohne Kostenausgleich entstanden sind. Die Gesamtsumme des kommunalen Entschuldungspaketes sind in einem neuen Erblastenfonds II zu bündeln und vom Bund sowie den Ländern zu tilgen. Sinn dieses Solidarpaktes für Kommunen ist die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit von Kreisen, Städte und Gemeinden durch eine Übernahme kommunaler Schulden durch Bund und Land, die ursächlich mit Leistungsgesetzen in Zusammenhang stehen.
Durch diese Entschuldung sparen die Kommunen auf der einen Seite Zins- und Tilgungsleistungen ein, auf der anderen Seite können notwendige Investitionen vorgezogen werden, ohne dass eine Neuaufnahme von Schulden erforderlich ist. Durch vorausschauende Investitionsmaßnahmen hat auch das regionale Gewerbe wieder eine Zukunft. Arbeitsplätze werden gesichert und neu geschaffen, die Steuereinnahmen steigen, wodurch sich wieder neue Handlungsspielräume erschließen.
Die Landesfinanzen zeigen eine erschreckende Entwicklung. Personalausgaben und Zinslasten fressen die Steuereinnahmen auf. Von rund 37 Milliarden Euro müssen rund 25 Milliarden Euro für diese Einzelbereiche aufgewendet werden. Ganze 5 Milliarden
Euro sind für Investitionen vorgesehen. Dabei steht die finanzielle Katastrophe erst noch bevor. In den nächsten Jahren werden die Ausgaben für Pensionen von Beamten immer deutlicher steigen, weil die Jahrgänge in den Ruhestand treten, die in
den 70er Jahren von der sozial-liberalen Regierung über Bedarf eingestellt wurden und den Personalbestand aufblähten. Nach einem Bericht im Nachrichtenmagazin FOCUS befürchten Experten einen Anstieg bis zum Jahre 2050 auf ca. 150 Milliarden.
Wir REPUBLIKANER haben bereits Mitte der 90er Jahre vor dieser Entwicklung gewarnt und die damalige Landesregierung aufgefordert, die Beamtenversorgung langfristig auf ein Kapitaldeckungsverfahren umzustellen und Pensionsfonds zu aktivieren.
Wir fordern deshalb:
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Übernahme kommunaler Schulden durch das Land aufgrund des Verursacherprinzips
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Reform der Beamtenversorgung, um Lasten für die kommenden Generationen zu vermeiden, d. h. Umstellung auf Kapitaldeckungsverfahren
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Bundesratsinitiativen der Landesregierung zu Schaffung einheitlicher Besteuerung von Einkommen durch ein Drei-Stufen-Modell (Steuersätze 15 %, 25 % und 35 %)
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Subventionen und Beschäftigungsprogramme nur als zeitlich begrenzte Maßnahmen in Ausnahmesituationen
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Bestrafung der mutwilligen Verschwendung von Steuergeldern und Regress bei den Verantwortlichen, Politiker in Haftung nehmen
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Bei gravierenden Verstößen gegen die Haushaltsgrundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit müssen die Rechnungshöfe das Recht haben, die ordentlichen Gerichte anzurufen
Wenn die Finanzpolitik der REPUBLIKANER umgesetzt wird, ist eine Sanierung der Staatsfinanzen möglich. Dann brauchen keine Bäder, Theater, Museen und Bibliotheken geschlossen und keine kommunalen Gebühren ange-hoben zu werden.