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07.05.2010 Spitzenkandidatin der REPUBLIKANER legt Verfassungsbeschwerde gegen Griechenlandhilfe ein
Griechenland soll Probleme aus eigener Kraft lösen
Nach Verabschiedung des Gesetzes zur Stabilisierung der Währungsunion durch den Bundestag, hat auch die Spitzenkandidatin der Republikaner, Uschi Winkelsett, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Griechenlandhilfe eingelegt.
Winkelsett: „Das heute verabschiedete Gesetz verstößt gegen Vorgaben des Grundgesetzes und bricht europäisches Recht, da es die Währungsunion zu einer Transfergemeinschaft umfunktioniert, statt weiterhin Stabilitätsgemeinschaft zu sein.“
Winkelsett weiter: „Wenn jetzt kein Riegel vorgeschoben wird, kommt morgen das nächste Land mit erheblichen Finanzproblemen und klopft an der Tür an und bittet gleichfalls um eine Finanzspritze. Und übermorgen? Und was ist mit den Problemen im eigenen Land? Dann ist noch weniger Geld zur Sanierung maroder Straßen, Schulen und Schwimmbäder vorhanden.“
Winkelsett hofft, daß die Verfassungsrichter ihrer bisherigen Rechtsprechung treu bleiben und dem Aktionismus der Bundesregierung einen Dämpfer versetzen und die beschlossenen sowie zukünftige Kredithilfen an EU-Staaten als unvereinbar mit dem Grundgesetz und Art. 125 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweisen der Europäischen Union) erklären.
V.i.S.d.P.: Landesverband NRW, Pressestelle Münster
Pressemitteilung Nr. 333 vom 07.05.2010
5/7/2010
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